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Aktuelles zu Covid-19

Liebe Eltern,

seit dem 01.08.2020 gilt für alle Kindertagesstätten in Niedersachsen der sogenannte „Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen“ das sogenannte „Szenario A“.
Sollten die Fallzahlen erneut steigen, kann es zu erneuten Einschränkungen kommen. Die Regeln hierzu werden als Szenario B (Kita im eingeschränkten Betrieb) bzw. Szenario C (Quarantäne, Shutdown und Notbetreuung) beschrieben.

Im Zuge des Infektionsschutzes haben wir uns dazu entschieden, vorerst in der festen Gruppenstruktur zu bleiben!

Um auch bei insgesamt geringem Infektionsgeschehen das Infektionsrisiko zu minimieren, gilt es weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken sowie zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen zu ergreifen. Diese sind der jeweils gültigen Fassung des Rahmen-Hygieneplans zu entnehmen. (Gerne lassen wir Ihnen diesen per Mail zukommen, wenden Sie sich hierzu bitte per Mail Kts.mandelsloh@evlka.de an die Leitung)

Grundsätzlich bitten wir Sie im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit, im Interesse der Kinder, der Einrichtung und des Infektionsschutzes zu handeln um eine Schließung möglichst zu vermeiden!

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

Organisatorisches:

  • grundsätzliches Abstandsgebot von 1,5 m unter Erwachsenen ist in der Kita und auf dem gesamten Gelände einzuhalten (zu Kindern nicht umsetzbar). Besuchende sind auf ein Minimum zu reduzieren und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Durchmischung der Gruppen während der Betreuungszeit ist zu unterlassen

  • nach Möglichkeit feste Bezugspersonen für die Gruppen, Wechsel der Fachkräfte auf ein Mindestmaß reduzieren

  • Konzept zur Wegeführung vorhalten, damit Gruppen sich nicht auf den Fluren begegnen durch z.B. Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden oder gestaffelte Zeiträume

  • Stoßlüftung vor und nach der jeweiligen Nutzung

  • Einnahme des Frühstücks/Mittagsessens in den Gruppenräumen der jeweils festen Gruppe

  • Einteilung des Außengeländes in Spielbereiche für die jeweilige Gruppe

  • möglichst häufiger und langer Aufenthalt der Kinder im Außenbereich

in der Kita:

  • gründliches Händewaschen der Kinder nach dem Ankommen

  • Husten- und Niesetikette einüben und einhalten

  • Hygieneroutine wird eingeübt:

  • Regelmäßiges, “richtiges” Waschen mit Seife und Abtrocknen der Hände: beim Ankommen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach dem Aufenthalt draußen (hierfür treffen wir uns auch in Kleingruppen bis zu 3 Kindern im Waschraum. Fingerspiele wie „Das ist der Daumen“ dienen als Unterstützung.

  • “Richtig” niesen und husten

 

Elternarbeit:

  • Eltern betreten nach wie vor nicht die Einrichtung. Ausnahme: „Eingewöhnung“ ein Abstand von mind. 1,5 m zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften wird eingehalten

  • Tür-und-Angel-Gespräche, zum Informationsaustausch zwischen Eltern und Bezugserzieher, finden ausschl. vor der Kita statt. Mindestabstand einhalten!

  • kein Bringen und Abholen durch Risikopersonen

  • Husten- und Niesetikette einüben und einhalten.

  • Hygieneroutine einüben

    • Regelmäßiges, “richtiges” Waschen mit Seife und Abtrocknen der Hände: beim Ankommen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach dem Aufenthalt draußen

    • “Richtig” niesen und husten (Grundsätzlich in die Ellenbogenbeuge husten und Niesen! Der Spruch „Hand vor den Mund“ ist unangemessen!)

  • Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte.

Ausschluss eines Kindes von der Betreuung

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Kindertageseinrichtung besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Kindertageseinrichtung ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

○ Fieber ab 38,0°C oder

○ akutem, unerwartet aufgetreten Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der Kindertageseinrichtung zu beachten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die päd. Fachkräfte oder Kitaleitung. Gerne auch telefonisch oder per Mail!

Mit freundlichem Gruß

Anke Backhaus

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