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Anmeldung

Das einheitliche Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz in einer der Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. wird im November für das kommende Kindertagesstättenjahr  (ab 01.08. des Folge-Jahres) durchgeführt.

Um einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen zu können, benötigen beide Sorgeberechtigten einen Arbeitszeitennachweis.

Anmeldeformulare sind ab 01.11. bei der Stadt Neustadt a. Rbge., im Fachdienst Kinder und Jugend und online auf der Homepage der Stadt Neustadt am Rübenberge erhältlich. 

Nach Ablauf des Anmeldemonats bewerten die Aufnahmegremien der Kindertagesstätte die Anmeldungen auf der Grundlage von Kriterien, die durch den Träger  der Einrichtung festgelegt werden. Die Entscheidungen über die Aufnahmen werden den Eltern bis zu einem von der Stadt Neustadt jährlich festgelegten Termin mitgeteilt.

Für den Fall, dass die Aufnahme weder in der gewünschten noch in einer alternativen Kindertagesstätte möglich ist, werden die angemeldeten Kinder in einer im Familien Service Büro der Stadt Neustadt am Rübenberge  geführten Warteliste aufgenommen.

 

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens im November erfolgt die Vermittlung eines freien Platzes in einer Kindertageseinrichtung zentral durch die Stadt.

Aufnahmekriterien zu Platzvergabe in den Kindertagesstätten des Kirchenkreises

Die Auflistung der Kriterien stellen keine Rangfolge dar!

  • Alter des Kindes

  • Berufstätigkeit oder Eltern in Ausbildung (in Wunstorf nur mit Nachweis)

  • Geschwister in der gleichen Kita

  • Alleinerziehende Eltern

  • Soziale Aspekte, bezogen auf die Familie (z.B. Krankheit, Tod)

  • Soziale Aspekte, bezogen auf das Kind (z.B. Entwicklungsstand des Kindes, Betreuung durch das Jugendamt)

  • Kinder von ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden unserer Kirche

  • Hat bereits einen Platz in einer anderen Betreuungsform in der Kita

  • Dauer der Wartezeit auf einen Kita-Platz

Die aktuellen Anmeldeformulare finden Sie hier.

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